
Häufig gestellte Fragen.
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Wenn Ihr Auto keine oder nur geringe Mängel aufweist, kann die GTÜ-Prüfingenieurin bzw. der GTÜ-Prüfingenieur eine gültige Plakette mit der aktuellen Farbe auf Ihr amtliches Kennzeichen kleben. Die Behebung geringer Mängel muss dennoch unverzüglich erfolgen.
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Am 20.05.2018 wurde eine neue Mangelkategorie eingeführt: Künftig gibt es bei der technischen Überprüfung neben dem „geringen Mangel“ und dem „erheblichen Mangel“ auch die Kategorie „gefährlicher Mangel“. Konkret bedeutet das für die Autofahrerin bzw. den Autofahrer, dass sie bzw. er mit diesem Mangel den Verkehr gefährdet. Aber sie oder er darf dennoch mit ihrem bzw. seinem Fahrzeug nach Hause oder besser gleich in die Kfz-Fachwerkstatt zur Reparatur fahren.
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Vor dem HU-Termin empfehlen wir Ihnen, sich unsere HU-Checklisten anzuschauen. Damit können Sie Ihr Fahrzeug auf die Hauptuntersuchung vorbereiten. Bei uns finden Sie Checklisten für alle Fahrzeugarten: Pkw, Motorrad, Caravan und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen.
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Achten Sie auf den Ablaufmonat Ihrer Prüfplakette. Eine Terminüberziehung kann doppelt teuer werden, denn neben dem erhöhten Prüfentgelt kann ein Verwarnungs- oder Bußgeld drohen.
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Sofern Ihr Fahrzeug von der GTÜ untersucht wurde, kann jederzeit ein Nachdruck des HU-Berichts für Sie angefertigt werden. Wenden Sie sich hierzu an die GTÜ-Zentrale unter 0711 97676-571.
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Abweichungen und Mängel, die an Ihrem Fahrzeug festgestellt werden, werden auf der Vorderseite des Hauptuntersuchungsberichts dokumentiert. Hier finden Sie eine genaue Auflistung der verschiedenen Mängel.
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Zur HU müssen Sie lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mitbringen. Eventuell ist es notwendig, dass Sie auch vorhandene Anbaubestätigungen oder Allgemeine Betriebserlaubnisse mitbringen.