
Dienstleistungen
Amtliche
Dienstleistungen als
GTÜ-Partner
Dienstleistungen als Unterschriftsberechtigte des Technischen Dienstes der GTÜ
Nichtamtliche
Dienstleistungen als
Kfz-Sachverständigenbüro
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Tuning
Anbauprüfung / Änderungsabnahme gem. § 19 (3) StVZOGTÜ-Vertragspartner
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HU/Hauptuntersuchung
Hauptuntersuchung mit Abgasuntersuchung ("AU / UMA") gem. § 29 StVZO
GTÜ-Vertragspartner
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Prüfung von Fahrzeugen zur Personenbeförderung
BOKraft-Prüfung für Taxi / Bus
GTÜ-Vertragspartner -
Gasprüfung
Gasprüfungen GSP / GAP / GWP
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Vollgutachten und Einzelgenehmigung
Begutachtung gemäß
+ § 19 (2) StVZO
+ § 21 StVZO
+ Art. 45 der VO (EU) 2018/858Technischer Dienst der GTÜ
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Flüssiggasanlagen
Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen (DIN EN 1949)
Erinnerung an die
Hauptuntersuchung
Nie wieder den Termin verpassen
Alle zwei Jahre ist sie fällig und trotzdem kommt sie oftmals plötzlich: die Hauptuntersuchung (HU). Diese Untersuchung ist für Ihre Sicherheit im Fahrzeug unerlässlich. Bremsen, Licht, Reifen, Motorraum und Co. werden dabei genauestens geprüft und eventuelle Sicherheitsmängel aufgedeckt.
Damit Sie Ihre nächste Hauptuntersuchung nicht vergessen, erinnern wir Sie gerne kostenlos per E-Mail.
FAQ
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Die Hauptuntersuchung ist alle 24 Monate (zwei Jahre) erforderlich. Bei Pkw nach der ersten Kfz-Zulassung ist die Hauptuntersuchung erst nach 36 Monaten (drei Jahren) fällig. Gut zu wissen: Für Elektro- und Hybridfahrzeuge gelten die gleichen Fristen.
Seit dem 01.07.2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die HU-Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten diese Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate).
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Was passiert, wenn Sie eine abgelaufene HU-Plakette haben? Bei Überziehen der Frist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Der Aufschlag beträgt 20 %.
Es ist außerdem eine Ordnungswidrigkeit, wenn der auf der Plakette angezeigte Monat verstrichen ist. Wird das bei einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld fällig werden, wenn die Frist um mehr als zwei Monate überschritten ist.
Aktueller bei PKW und Motorrädern (Stand 12/2023):
Zwei bis vier Monate: 15 Euro
Vier bis acht Monate: 25 Euro
Mehr als acht Monate: 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg
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Die Prüfplakette, die auf dem hinteren Kennzeichen angebracht ist, zeigt Ihnen, wann Sie das nächste Mal zur Hauptuntersuchung müssen. Darauf zu sehen ist der Monat und das Jahr, in dem die nächste HU erforderlich ist: Oben auf der 12-Uhr-Position steht der Monat, in der Mitte das Jahr der nächsten HU.
Welche Plakettenfarben gibt es?
Die Farbe der Plakette wechselt jedes Jahr und gibt ebenfalls Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Farben: Braun, Rosa, Grün, Orange, Blau und Gelb. Ihre Abfolge wiederholt sich nach sechs Jahren.
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Sollte Ihr Fahrzeug die Hauptuntersuchung nicht bestanden haben und keine Prüfplakette erhalten, dann beträgt die Frist für die Nachuntersuchung einen Monat. Innerhalb dieser Zeit müssen Sie Ihr Fahrzeug erneut bei einer Untersuchungsstelle vorführen und alle Mängel beseitigt haben. Lassen Sie diesen Monat verstreichen, dann muss eine neue HU gemacht werden, inklusive der vollen Kosten für eine HU. Die Kosten für die Nachuntersuchung sind dagegen deutlich geringer.
Sie dürfen innerhalb dieses Monats auch mehrmals kommen, wenn Sie mehrere Mängel beheben müssen. Es ist aber sinnvoller, erst alle Mängel zu beheben und dann zur Nachprüfung zu erscheinen, sonst zahlen Sie jedes Mal für die erneute Nachprüfung.
Sollten Sie die Nachprüfung nicht wahrnehmen, müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass bei einer Polizeikontrolle das Überziehen der Frist mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Nimm Kontakt auf
Falls du Fragen oder Wünsche hast oder einen Termin vereinbaren möchtest, kannst du sich gerne bei mir melden. Ich steht dir jederzeit zur Verfügung und freut mich darauf, dir weiterhelfen zu können. Egal ob es um eine Fahrzeuguntersuchung, eine Abgasuntersuchung oder andere Dienstleistungen rund um die Kfz-Prüfung geht. Rufe mich einfach an oder schreibe mir eine E-Mail, und ich werden mich umgehend um dein Anliegen kümmern. Meine Kontaktdaten findest du auf der Website. Ich freuen mich auf deine Nachricht!
pruefstelle-ingelheim@singer-fischer.de
(+49) 176 / 20 00 83 34
GTÜ Prüfstelle Ingelheim am Rhein
Am Langenberg 15
55218 Ingelheim